Direkte Zulassung zum Studium – ohne Hochschulzugangsprüfung:
Laut Hessischem Hochschulgesetz § 54 Abs. 2 Nr. 4 wird Meisterinnen und Meistern die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge an hessischen Hochschulen zuerkannt.
Ausgewählte Abschlüsse sind der Meisterprüfung gleichgestellt und berechtigen zum Hochschulzugang. Hierzu zählen unter anderem:
Weitere Informationen über zugelassene Abschlüsse finden Sie hier.
Zulassung zum Studium mit Hochschulzugangsprüfung:
Beruflich Qualifizierte, die die vorgenannten Voraussetzungen für den angestrebten Studienbereich nicht erfüllen, können eine Hochschulzugangsprüfung ablegen, durch die Vorbildung und Eignung für ein Hochschulstudium in dem gewünschten Studienbereich festgestellt werden.
Die bestandene Prüfung berechtigt zum Studium in dem im Zeugnis ausgewiesenen Studienbereich an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien in Hessen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Prüfung kann zugelassen werden, wer
Für die Zulassung zur Prüfung ist ein berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Dieser liegt vor bei
Zulassungsvoraussetzungen können auch durch die Erweiterung oder Vertiefung des durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbenen Wissens durch qualifizierte Weiterbildung geschaffen werden. Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere:
Antrag und Zulassung:
Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung ist schriftlich an die Hochschule zu stellen (siehe: Bereich Betriebswirtschaftslehre und Bereich Wirtschaftsinformatik). Im Antrag ist anzugeben, für welchen Studienbereich die Studienberechtigung erworben werden soll und nachzuweisen, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dem Antrag ist ein Lebenslauf, beglaubigte Kopien der Zeugnisse, der vollständige Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufsausübung, der Nachweis der Weiterbildung etc. beizufügen.
Hat der Bewerber bereits früher an dieser oder einer anderen Hochschule einen Antrag auf Zulassung zu einer Hochschulzugangsprüfung gestellt, so hat er den entsprechenden Studienbereich mitzuteilen.
Die Hochschule prüft den Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter. Dieser entscheidet über die Zulassung. Vor der Entscheidung kann der Prüfungsvorsitzende den Bewerber zu einem Beratungsgespräch einladen. Der Bewerber kann ein Beratungsgespräch beantragen.
Prüfung und Zeugnis:
Die Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch und einer schriftlichen Prüfung. Das Prüfungsgespräch führt der Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss kann auf den schriftlichen Prüfungsteil verzichten, wenn dies aufgrund der bisher erbrachten schriftlichen Leistungen z.B. während eines Gaststudiums, eines Weiterbildungsangebots der Hochschule etc. oder nach Einschätzung des Prüfungsausschusses als nicht notwendig erscheint.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Bewerber ein Zeugnis, dass ihn berechtigt, in einem Studiengang in dem ausgewiesenen Studienbereich an den Hochschulen und Berufsakademien im Land Hessen zu studieren.
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