Direkte Zulassung zum Studium – ohne Hochschulzugangsprüfung:
Laut Hessischem Hochschulgesetz § 54 Abs. 2 Nr. 4 wird Meisterinnen und Meistern die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle Studiengänge an hessischen Hochschulen zuerkannt.
Ausgewählte Abschlüsse sind der Meisterprüfung gleichgestellt und berechtigen zum Hochschulzugang. Hierzu zählen unter anderem:
Weitere Informationen über zugelassene Abschlüsse finden Sie hier.
NEU: Attraktive Chance für Studieninteressierte ohne Abitur – Studium für beruflich Qualifizierte
An der Berufsakademie Rhein-Main dürfen Personen das Studium aufnehmen, die einen mittleren Schulabschluss und zusätzlich dazu einen qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung haben.
Ein qualifizierter Abschluss liegt bei einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung ausgewiesenen Durchschnitts-, Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser vor. Sofern eine Verkürzung der Berufsausbildung aufgrund guter Leistungen erfolgt ist, bleibt die Regelausbildungsdauer der absolvierten Ausbildung maßgeblich für die Prüfung der Voraussetzung der dreijährigen Berufsausbildung.
Folgende Voraussetzungen sind hierbei zu beachten:
Gerne beraten wir Sie individuell und stehen Ihnen für Ihre Fragen persönlich zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
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