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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Früher war es auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen für Studierende an staatlich anerkannten und akkreditierten Berufsakademien nicht möglich, finanzielle Förderungen auf Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu erhalten. Nach jahrelangen Bemühungen durch den Bundesverband der privaten Berufsakademien in Deutschland (BVBA), dessen Vorsitz wir innehaben, ist uns 2019 dieser Durchbruch gelungen.

Die Berufsakademie Rhein-Main fällt seit dem unter die Förderungsrichtlinien des BAföG, d.h. unsere Studierenden haben die Möglichkeit, finanzielle Leistungen auf Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zu beantragen.

Die Höhe der BAföG Leistung hängt von vielen Faktoren ab, u.a. auch von den persönlichen Einkünften. Die jeweils bezogene Ausbildungsvergütung wird z.B. den Leistungsanspruch gegenüber Vollzeitstudenten schmälern. Studierende sollten insofern persönlich entscheiden, ob eine Beantragung lohnenswert ist. Behilflich hierfür kann z.B. der BAföG Rechner bei studis-online sein.

Link hierzu:

https://www.studis-online.de/ .

Auf studis-online finden sich auch viele weitere interessante Informationen zum BAföG,  z.B. auch inwieweit sich die BAföG Berechtigung  ggf. für die Familie/Eltern unserer Studierenden finanziell entlastend auswirken kann.

Link hierzu:

https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2178-bafoeg-2019-2020-2021.php

Sollten Sie eine Förderung in Betracht ziehen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner der Kreisverwaltung Offenbach zur Verfügung:

Herr Athanasidis  (06074 – 8180 3155)

Herr Fischer  (06074 – 8180 2167)

Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Beratungsgespräch (auch telefonisch) zu führen. Infos und Anträge erhalten die Interessenten auf der Bundesseite www.bafög.de

Die zur Antragsstellung benötigten Formblätter sind unter folgendem Link zu finden:

https://service.hessen.de/html/8784.htm