Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig. Für jeden Studiengang beruft die Akademieleitung einen Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestellt die Prüfer und Beisitzer der Prüfungskommissionen.
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