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Hygienekonzept der Berufsakademie Rhein-Main

20.04.2022
Hygienekonzept der Berufsakademie Rhein-Main

Präventionsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf Grund der Covid-19 Situation

(Gültig ab Oktober 2022)

 

Entwicklung

Die Berufsakademie Rhein-Main hat mit Ausbruch der Corona Krise ihren Vorlesungsbetrieb, je nach der Pandemielage, auf Online-Vorlesungen, hybride Vorlesungen oder/und Präsenzveranstaltungen umgestellt. Der Studienbetrieb erfolgte mit gewohnt guter Qualität und ohne Reduzierung der Vorlesungen, wodurch sich die Studienzeit nicht verzögerte. Besten Dank an die Dozenten, Studierenden, Unternehmen und alle Partner und Freunde der BA Rhein-Main. Mit gemeinsamen Kräften haben wir es geschafft, den Studienbetrieb ohne nennenswerte (Corona) Störungen zu meistern. Darauf dürfen wir ALLE ein wenig stolz sein.

Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen im Umgang mit dem Virus, können wir weiterhin sehr schnell und pragmatisch durch eine Erhöhung oder auch einer notwendigen kompletten Umstellung auf Online-Veranstaltungen reagieren. Dies hilft uns sehr und sichert uns die Einhaltung unseres Studienplanes, so dass wir unseren Studierenden ein gewohnt ausgezeichnetes und konstantes Studium an der Berufsakademie Rhein-Main, unter Einhaltung der Regelstudienzeit, bieten können.

 

Allgemeine Verhaltens- und Hygieneregeln

Maskenpflicht besteht im Gebäude immer dann, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann (hiermit ist nicht das flüchtige aneinander vorbeilaufen auf dem Flur gemeint). Die Lehrenden sind während ihrer Vorlesung von der Maskenpflicht befreit. Gruppenarbeiten sind auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Im Freien besteht keine Maskenpflicht.

 

Weiterer Studienbetrieb und Prüfungen

  • Im Rahmen von schriftlichen Prüfungen besteht keine Maskenpflicht. Für mündliche Prüfungen gilt der 1,5 Meter Abstand. Präsentationen dürfen vom Referenten ohne Maske gehalten werden.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen (z.B. leichtes Fieber, Atemnot, intensives Husten) benachrichtigen die Berufsakademie bitte unverzüglich und kommen nicht zu Veranstaltungen in die Berufsakademie, bis der Verdacht medizinisch geklärt ist (Antigen-Schnelltest, sog. Bürgertest, ist nachzuweisen). Hier sind die Studierenden gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Beginn der Veranstaltung realistisch zu beurteilen und kein Risiko einzugehen. Denn ein falscher Stolz oder ein legerer Umgang mit der eigenen gesundheitlichen Situation kann gefährdend für ALLE sein.
  • Regelmäßiges Quer- und Stoßlüften im 30-minütigen Rhythmus ist geboten. Anschließend sind die Fenster auf Grund der Hitzeeinwirkung im Sommer und der Kälteeinwirkung im Winter zu schließen. Beim Dauerlüften stehen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Studierenden in keinem Verhältnis zum etwaigen, zusätzlichen Schutz vor Covid-19. Die Heizungs- und Klimaanlage kann auch nur unter diesen Voraussetzungen Ihren Zweck erfüllen und kosteneffizient arbeiten.
  • Das Führen der Anwesenheitslisten und die Aktualität der Kontaktdaten auf Trainex sind, auf Grund der Verfolgung von Infektionsketten und einer schnellen Kommunikation, wichtiger denn je. Achten Sie bitte auf eine Einhaltung.

 

Sanitäreinrichtungen / Sozialräume / Teeküchen

  • Die Nutzung der Küchen ist eingeschränkt möglich. So ist die Zubereitung von Warmgetränken, das Anrichten von kalten Speisen und das Aufwärmen von Speisen in der Mikrowelle erlaubt. Kochen ist auf Grund der aktuellen Situation noch nicht gestattet.
  • Die Wasserspender stehen, wie gewohnt, zur Verfügung. Sie befinden sich in den beiden Küchen im EG und im OG. Hier ist darauf zu achten, dass ausschließlich Flaschen/ Trinkgefäße mit ausreichend großer Öffnung verwendet werden (keine Flaschen mit kleinen Schraubverschlüssen). Bitte berücksichtigen Sie ebenfalls, dass die Flaschenöffnung nicht mit dem Wasserausgang des Gerätes in Berührung kommt.
  • Die Räumlichkeiten werden regelmäßig intensiv und großflächig gereinigt. Unsere Reinigungskraft arbeitet für Sie „rund um die Uhr“.


Vorgehen bei einem Infektionsfall/ Verdachtsfall

  • Ein Betretungsverbot zur Berufsakademie Rhein-Main gilt, wenn ein Studierender, Lehrender, Mitarbeiter oder Besucher
  • infiziert ist
  • oder Symptome zeigt, wie z.B. trockener Husten, Fieber, Schnupfen
  • Alle Fälle müssen umgehend der Berufsakademie Rhein-Main angezeigt werden. Infizierte Personen müssen sich bis zur Genesung in Quarantäne begeben. Kontaktpersonen müssen sich testen und im Infektionsfall ebenfalls in Quarantäne begeben. Eine Online Zuschaltung für – nicht nur an Corona – erkrankte Studierende ist nur dann möglich, wenn 24 Stunden vor der Lehrveranstaltung eine schriftliche Benachrichtigung mit einem Attest bzw. einem positiven Corona Testergebnis vorgelegt wurde.
  • Für den Fall, dass sich eine mit dem Coronavirus infizierte Person in der Berufsakademie Rhein-Main aufgehalten hat, ergreift die Berufsakademie Rhein-Main die gebotenen Maßnahmen. Welche das sind, entscheidet sie im Einzelfall entsprechend den zum jeweiligen Zeitpunkt des Auftretens festgelegten Regelungen. So ist gewährleistet, dass sich die Berufsakademie Rhein-Main im Rahmen ihrer Maßnahmen immer an den aktuellen Gegebenheiten orientiert. Hierbei stehen die Gesundheit und das Wohl der Gemeinschaft immer im Mittelpunkt.
  • Genesene dürfen erst wieder in die Räumlichkeiten der Berufsakademie Rhein-Main zurückkehren, wenn die gebotene Quarantäne oder die Krankschreibung endet. Zusätzlich ist ein Attest und/oder ein negatives Testergebnis unaufgefordert vorzulegen.


Rückkehr aus Risikogebieten

Bitte beachten Sie hierfür die geltenden bundeseinheitlichen Regeln und informieren die BA über die von Ihnen getroffenen Maßnahmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html; Infektionsschutz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie des Robert-Koch Institutes https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html.


Anpassungen an das Infektionsgeschehen durch jeden Einzelnen

Die vorausgegangenen Ausführungen zum Hygienekonzept der Berufsakademie Rhein-Main erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ständiger Aktualität. Sie beschreiben nur den Grundrahmen des Verhaltens und die entsprechenden Maßnahmen. Ein Rechtsanspruch kann nicht hergeleitet werden. Jeder Einzelne ist gefordert, sich in eigener Verantwortung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Natürlich sind wir immer dankbar für Hinweise und Ratschläge zur Verbesserung. Sie können sicher sein, dass wir sowohl Lockerungsmaßnahmen, als auch Zunahmen der Beschränkungsregeln sehr schnell umsetzen und hierbei immer abwägen, was für uns alle, unter Maßgabe des gebotenen Handlungsrahmens, sinnvoll erscheint.

Regeln sind erträglicher, wenn wir diese mit gesundem Menschenverstand interpretieren und anwenden. Unsere aktuell gewonnenen Freiheiten erfreuen uns nur dann, wenn wir diese verantwortungsbewusst nutzen.

 

Berufsakademie Rhein-Main, im September 2022

 

Geschäftsleitung

Bernd Albrecht

 

Berufsakademie Rhein-Main
University of Cooperative Education

Am Schwimmbad 3
63322 Rödermark

Tel: 06074-31 01 120
Fax: 06074-31 01 121

E-Mail: info@ba-rm.de